Herzlich willkommen auf den offiziellen Seiten von Tisá - Abschnitt für die Besucher des Ortes. Endecken sie die Schönheiten des Felsengebietes und dessen Umgebung.Lernen sie unserer Natur und Historie kennen, sammeln sie neue Eindrücke und Erlebnisse für die aktive Erholung und besuchen sie neue Orte.

Warum ausgerechnet zu uns

Die Ortschaft Tyssa ist das Tor zu der romantischen Gegend des Elbesandsteingebirges, ein Teil des umfangreichen Gebietes der Sandsteintafel, welche vor ungefähr 90 Millionen Jahren in der Kreidezeit entstanden ist.

Im Zentrum der Ortschaft befindet sich die Kirche der St.- Anna im Barockstil erbaut. Von hier führt ein Weg direkt zu den Tissaer Wänden. Eine fantastische Felsenstadt mit vielen bizarren Sandsteingebilden. Es wurden hier mehrere Filme gedreht, mitunter auch der  legendäre Film die Chronik von Narnie.

In der nächsten Nähe können sie auch die Felsgruppen in Ostrov - Eiland oder in Rajec - Raitza besuchen, welche genau so bezaubernd sind wie die Tissaer Felsenstadt.

Tyssa, Eiland, Raitza

Ein Gebiet voller Geheimnissen. Eine eigenartige Landschaft mächtiger Felstürme, Schluchten und tiefen Wäldern sind wie geschaffen für ein Ort zum ausruhen und neue Lebenskraft zu schaffen. Die herrliche Gegend mit vielen romantischen Orten lädt zum Entdecken und Erkennen. Neben  Wandern kann man hier auch klettern oder Radfahren.

Tyssa im Winter

Auch im Winter ist Tyssa eine Zauberlandschaft.  Skifahrer sowie Langläufer finden hier genug Raum. Die Langlaufloipen Tisá- Sněžník- Ostrov.Rajec sind sehr interessant, angenehm zu begehen mit vielen herrlichen Ausblicken. An der Loipe befinden sich genug Möglichkeiten in den Ortschaften zum Rasten. In Tyssa befindet sich auch ein 400 Meter langer Skilift mit einer Abfahrtpiste, sehr geeignet für Kinder und weniger anspruchvoller Skifahrer.

CHKO Elbesandsteingebiet

Die Felsenstädte im Umkreis von Tyssa, Eiland und Schneeberg sind ein Teil des Landschaftsschutzgebietes des Elbesandsteingebietes mit einer Fläche von 264 km2. Das Dekret wurde am 27. 6. 1972  verkündet. Alle Anordnungen müssen bei allen Aktivitäten befolgt werden, damit es nicht zur Beschädigung der Natur, Flora und Fauna kommen kann.